Bei meiner Aufgabe als Gefahrgutbeauftragter führe ich regelmässig Kontrollen und Beratungen bei LKW Fahrern und in Firmen durch. Interessanterweise habe ich festgestellt, dass sehr viele Firmen ein und das selbe Beförderungspapier immer wieder verwenden. Offensichtlich wird das von manchen meiner Kollegen so unterstützt. Deswegen stelle ich hier jetzt die Frage an all jene die Gefahrgutbeförderung durchführen oder Gefahrgutbeauftragte sind, wie sie den Unterabschnitt 5.4.4.1 definieren? 5.4.4.1 Der Absender und der Beförderer müssen eine Kopie des Beförderungspapiers für gefährliche Güter und der im ADR festgelegten zusätzlichen Informationen und Dokumentation für einen Mindestzeitraum von drei Monaten aufbewahren. Damit man diese drei Monate erkennen kann muss natürlich ein Datum für den Transport auf dem Beförderungspapier angegeben werden. Ich weiss nicht genau wieso manche Gefahrgutbeauftragte es durchgehen lassen oder gar befürworten dass man ein Datum loses Beförderungspap