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Fahrgeschwindigkeit für LKW in Österreich

Wie man allen Medien entnehmen kann, wird derzeit im Parlament darüber abgestimmt welche Änderungen in der Strassenverkehrsordnung vorgenommen werden sollten. Hauptsächlich geht es um den Schutz und die Vorrechte von Radfahren, wobei man natürlich darüber diskutieren kann ob diese Änderungen gut oder schlecht sind.

Gleichzeitig stellen wir immer wieder fest dass die meisten Menschen die bestehenden Verkehrsregeln nicht einmal kennen. Da wird munter darauf los gefahren und keiner hat eine Ahnung wie es wirklich funktioniert.

Aus diesem Grund starte ich eine neue Serie und beginne zuerst bei etwas ganz alten hier in Österreich, nämlich der Fahrgeschwindigkeit für LKW in Österreich.

Im Ortsgebiet darf in Österreich grundsätzlich 50 KMH gefahren werden. Sollte unterhalb der Ortstafel eine Geschwindigkeitsbegrenzung zB. 30 KMH angebracht sein gilt diese für das gesamte Ortsgebiet. Unterhalb dieser Geschwindigkeitsbegrenzung kann eine Ausnahme wie zum Beispiel Anführungszeichen "Ausgenommen Vorrangstrassen“ dabei stehen. Dies bedeutet dass auf Vorrangstrassen dann wieder 50 KMH gefahren werden darf. Ein gutes Beispiel für diesen Fall ist die Landeshauptstadt der Steiermark, Graz.

Nach dem Verkehrszeichen "Ortsende", in Österreich spricht man dann von einer Freilandstrasse, darf der LKW über 3.5 t dann wieder 70 KMH fahren. Natürlich nur wenn keine geringere Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildert ist, und es nicht zwischen 22 und 6:00 Uhr ist. 

Auf Autobahnen und Autostrassen darf der LKW über 3.5 t 80 KMH schnell fahren. Ausgenommen in der Zeit zwischen 22 und 6:00 Uhr. (In Deutschland werden Autostrassen Kraftfahrstrassen genannt und die erlaubte Geschwindigkeit ist normalerweise 60 KMH.)
Meistens, aber nicht immer, sind Autobahnen und Autostrassen mautpflichtig. Das bedeutet dass der LKW eine Go-Box braucht auf dem er die richtige Anzahl der Achsen einzustellen hat. Ausschlaggebend dabei ist wie viel Achsen das Fahrzeug hat, nicht wie viele Achsen den Boden berühren! 

In der Zeit von 22 bis 6:00 Uhr gilt in ganz Österreich ein Nachtfahrverbot Für LKW und LKW-kombinationen über 7.5 t. Davon ausgenommen sind lediglich lärmarme Kraftfahrzeuge sowie alle in der Strassenverkehrsordnung aufgeführten Verkehrsteilnehmer. Lärmarme LKW dürfen in der Zeit von 22 bis 6:00 Uhr in ganz Österreich maximal 60 KMH fahren. Dies gilt auch dann wenn mit einem Strassenverkehrszeichen eine höhere Geschwindigkeit erlaubt wäre, ausgenommen ein Zusatzschild gibt an das ist für Lastkraftwagen über 7,5 t gilt.

Mehr Informationen gibt es auf meiner Webseite: www.VERSEM.com

Ja ich weiss, jeder kennt sich aus und jeder weiss Bescheid! Und trotzdem fragen mich immer wieder Fahrer warum sie eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen müssen.

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