Sicherheitsdatenblatt Mit dem 1. Januar 2023 ist die gem. der Verordnung (EU) 2020/878 die Übergangsfrist für alte Safety Data Sheets (SDS) oder Sicherheitsdatenblatt (SDB) um. Somit dürfen nur noch SDS verwendet werden die der neuen Verordnung entsprechen. Was hat sich geändert? Durch die neue Verordnung haben sich in den SDS/SDB Veränderungen in der Struktur, sowie in der Anordnung der Überschriften ergeben. Daraus ergibt sich natürlich, dass jedes einzelne SDS/SDB angepasst werden muss. Ausser dieser Formangelegenheit gibt es auch sprachliche und inhaltliche Änderungen. Alte SDS/SDB dürfen ab 1. Jänner nicht mehr verwendet werden. Wer sie noch nicht hat muss dringend neue anfordern Hier ein paar Auszüge: ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Grundinformationen zur Einstufung von Stoffen oder Gemischen, die in Abschnitt 1 genannt sind, beim Transport/Versand im Straßen-, Eisenbahn-, See-, Binnenschiffs- oder Luftverkehr aufzufüh