Mit dem so genannten Mobilität Paket der EU, welches am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurde, sind viele Neuerungen gekommen. Zum Beispiel die Eingabe der Grenzübertritte in den Tachographen, die Erweiterung der Handwerkerregelung, zusätzliche Ausnahmen im Werkverkehr und die Umstellung auf den intelligenten Tachographen der Version 2! Alle Fahrzeuge die nach dem 19. August 2023 neu zum Verkehr zugelassen werden müssen mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein. Fahrplan zur Umrüstung der EU Für Altfahrzeuge besteht, sofern diese grenzüberschreitend eingesetzt werden, folgende Umrüstpflicht: 1. bis zum 31. Dezember 2024 (das sind nur noch 13 Monate) müssen Fahrzeuge mit analogen Tachograph, zugelassen vor 1. Mai 2006 mit digital Tachograph, zugelassen vor 15. Juni 2019 2. bis zum 21. August 2025 (das sind noch 20 Monate) müssen Fahrzeuge mit digitalen Tachograph, zugelassen zwischen 15. Juni 2019 und 19. August 2023 mit einem Tachographen Smart zwei ausgerüstet sein. Das Problem da