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Änderungen in der EU Mautverordnung betreffend LKWs in Österreich und Deutschland

Rechtliche Grundlage

Am 24. Februar 2022 hat die EU-Kommission eine Richtlinie beschlossen, welche als „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ dienen soll. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, das Verursacherprinzip und das Nutzenprinzip auf Autobahnen und anderen hochrangigen Strassen zu vereinheitlichen. Ausserdem sollen künftige Verkehrsinvestitionen gesichert werden. 

Ein weiterer Grund für diese Anpassung der Gebühren ist der Wunsch, den Abgasausstoss zu verringern. Wir wissen seit einigen Jahren, dass die EU die Schiene bevorzugt.Ausserdem haben wir immer noch viel zu viel Verkehrstote, beziehungsweise Sekundärtodesfälle durch Lärm und Luftverschmutzung. Einen grossen Anteil daran haben 3.5-Tonner, die ohne Maut oder ohne wegabhängige Maut auf Autobahnen fahren dürfen. Wie bereits bekannt ist, wird die Tachographenpflicht ab 1.7.2026 auch Lkw auf über 2,5 t hzG ausgedehnt, damit diese nicht mehr in Wildwest-Manier über unsere Autobahnen schiessen dürfen.

Sehr viele dieser 3.5 Tonner fahren ständig überladen. Damit sie aber nur Strafe bezahlen müssen und doch weiter fahren können, haben sie ein höheres technisches Gesamtgewicht (HzG oder HzGm). Oft werden 4.5 t oder 5 t Fahrgestelle verwendet und herunter typisiert. Mit der Neuerung der Maut in Europa werden diese Fahrzeuge jetzt in die streckenabhängige Maut aufgenommen. 

Das ganze ist nachzulesen unter: Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge

Österreich:

Mit der Veröffentlichung der Rechtsakte der EU ist Österreich verpflichtet, bis März 2024 diese neue Maut einzuführen. Da dieses Gesetz noch nicht geschlossen ist, können sich natürlich noch Änderungen abzeichnen. Aber im Grundlegenden werden Fahrzeuge mit einem höheren technischen Gesamtgewicht als 3.5 t voraussichtlich ab Ende 2023 GO-Box-pflichtig. EURO 6 Fahrzeuge werden dann voraussichtlich € 0,22 / km bezahlen. Das bedeutet für einen 3.5-Tonner für die Fahrt von Nickelsdorf nach Suben ca. € 75,- und nach Salzburg Walserberg ca. € 85,-.

Wahrscheinlich werden viele der 3.5-Tonner auf die Bundesstrassen ausweichen, was zu neuen Fahrverboten auf Bundes- und Landesstrassen führen wird. Trotzdem werden diese Fahrzeuge nicht mehr so attraktiv erscheinen, da die Fahrt über Bundesstrassen natürlich wesentlich länger ist als die 3 bis 4 Stunden auf der Autobahn. 

Heute übernehmen oft 8-10 Fahrzeuge mit der HzGm 3.5 t eine 15 t Ladung von einem Sattelschlepper an der ungarischen Grenze und fahren mit diesem durch Österreich nach Deutschland zustellen. Der LKW würde ca. € 150,- bis 170,- Maut bezahlen und vielleicht 100 L Diesel (€ 160,-) brauchen. Das macht zusammen € 300,- bis 320,-. Die 10 Klein-LKWs würden um die € 550,- kosten, aber weil diese 3.5-Tonner so oder so leer in den Westen fahren würden, ist der Preis niedriger kalkuliert. Wenn dann die Maut dazukommt wird das durchqueren Österreichs wesentlich unattraktiver.

Deutschland:

In Deutschland ist es bereits seit 14. Juni beschlossene Sache das pro Tonne CO2 € 200,- Aufschlag bezahlt werden müssen. Das betrifft die schweren LKW ab 12 t die auch schon bisher Maut bezahlt haben, aber auch LKW ab 3.5 t da die Mautgrenze abgesenkt wird. Die deutsche Bundesregierung rechnet mit mir ein Namen von € 7.4 Milliarden durch diese Gesetzesänderung.

EURO VI Fahrzeuge werden dann in Zukunft € 0.011 pro Kilometer bezahlen. Dies bedeutet Passau – Düsseldorf kostet für den 3,5-Tonner ca. € 7,5, je nach Route. Ist nicht viel, aber das Geld kommt durch die Menge der 3,5-Tonner zusammen.

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