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Schulungen — angepasst an den Smart Tacho 2 und den aktuellen Stand der Gesetze

Wie immer bei einer neuen Tacho Generation ist es äusserst interessant die neuen Menüpunkte kennen zu lernen. Das ist dieses Mal mit dem Smart Tacho 2 nicht anders. Leider gibt es nicht nur einen Anbieter beziehungsweise ein Menübaum, sondern viele verschiedene. Darum bieten wir bei unseren C 95 Weiterbildungen die Möglichkeit, dass Fahrer die neuen Tachographen bedienen. Dazu haben wir Schulungkoffer zur Verfügung die mit den modernsten Geräten ausgestattet sind.  Termine im Rahmen des Moduls "A2 – Der Tacho" im Rahmen der C95-Weiterbildung findest du hier: https://www.versem.com/kurse#termine Allerdings sind Schulungen zu jederzeit möglich. Bitte einfach anfragen. Per Telefon: +43 6 9010 3020 31 Mail: info@versem.com 
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Umrüstungpflicht auf den intelligenten Tachographen 2 oder Smart Tacho 2

  Mit dem so genannten Mobilität Paket der EU, welches am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurde, sind viele Neuerungen gekommen. Zum Beispiel die Eingabe der Grenzübertritte in den Tachographen, die Erweiterung der Handwerkerregelung, zusätzliche Ausnahmen im Werkverkehr und die Umstellung auf den intelligenten Tachographen der Version 2! Alle Fahrzeuge die nach dem 19. August 2023 neu zum Verkehr zugelassen werden müssen mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein. Fahrplan zur Umrüstung der EU Für Altfahrzeuge besteht, sofern diese grenzüberschreitend eingesetzt werden, folgende Umrüstpflicht: 1.   bis zum 31. Dezember 2024 (das sind nur noch 13 Monate) müssen Fahrzeuge mit analogen Tachograph, zugelassen vor 1. Mai 2006 mit digital Tachograph, zugelassen vor 15. Juni 2019 2.   bis zum 21. August 2025 (das sind noch 20 Monate) müssen Fahrzeuge mit digitalen Tachograph, zugelassen zwischen 15. Juni 2019 und 19. August 2023 mit einem Tachographen Smart zwei ausgerüstet sein. Das Problem da

GWB Weiterbildung läuft bei vielen Fahrern 2024 aus

  Bei Fahrer, die ihren Führerschein schon vor dem September 2019 gemacht haben, ist Aufgrund des fünf Jahresrhythms, die Verlängerung im September 2024 wieder fällig. Wir empfehlen nicht bis in den Sommer 2024 zu warten, um die noch fehlenden Module zu absolvieren. Wesentlich besser ist es jetzt gleich daran zu denken und jetzt schon einen Kurs zu buchen. Worauf bei der Weiterbildung geachtet werden sollte? Es gibt am Markt sehr viele Anbieter, die es ermöglichen, dass der Fahrer seinen Code 95 wieder in den Führerschein eintragen kann. Gute Ausbildungsstätten machen aber nicht nur die Module, sondern bieten für mindestens fünf Jahre ein laufendes „Informationsservice“ an. Warum ist das so wichtig? Oft tauchen wichtige Fragen erst nach Beendigung des Kurses auf. Bei vielen Instituten ist es nicht möglich, dass man den Vortragenden noch einmal anrufen und Fragen stellen kann. Für unsere Kunden bieten wir eine weiterlaufende Betreuung auch nach den Kursen an. Ein weiterer wichtiger Punk

Änderungen in der EU Mautverordnung betreffend LKWs in Österreich und Deutschland

Rechtliche Grundlage Am 24. Februar 2022 hat die EU-Kommission eine Richtlinie beschlossen, welche als „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ dienen soll. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, das Verursacherprinzip und das Nutzenprinzip auf Autobahnen und anderen hochrangigen Strassen zu vereinheitlichen. Ausserdem sollen künftige Verkehrsinvestitionen gesichert werden.  Ein weiterer Grund für diese Anpassung der Gebühren ist der Wunsch, den Abgasausstoss zu verringern. Wir wissen seit einigen Jahren, dass die EU die Schiene bevorzugt.Ausserdem haben wir immer noch viel zu viel Verkehrstote, beziehungsweise Sekundärtodesfälle durch Lärm und Luftverschmutzung. Einen grossen Anteil daran haben 3.5-Tonner, die ohne Maut oder ohne wegabhängige Maut auf Autobahnen fahren dürfen. Wie bereits bekannt ist, wird die Tachographenpflicht ab 1.7.2026 auch Lkw auf über 2,5 t hzG ausgedehnt, damit diese

Neu im ADR II

Sicherheitsdatenblatt Mit dem 1. Januar 2023 ist die gem. der Verordnung (EU) 2020/878 die Übergangsfrist für alte Safety Data Sheets (SDS) oder Sicherheitsdatenblatt (SDB) um. Somit dürfen nur noch SDS verwendet werden die der neuen Verordnung entsprechen. Was hat sich geändert? Durch die neue Verordnung haben sich in den SDS/SDB Veränderungen in der Struktur, sowie in der Anordnung der Überschriften ergeben. Daraus ergibt sich natürlich, dass jedes einzelne SDS/SDB angepasst werden muss. Ausser dieser Formangelegenheit gibt es auch sprachliche und inhaltliche Änderungen.  Alte SDS/SDB dürfen ab 1. Jänner nicht mehr verwendet werden. Wer sie noch nicht hat muss dringend neue anfordern Hier ein paar Auszüge: ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Grundinformationen zur Einstufung von Stoffen oder Gemischen, die in Abschnitt 1 genannt sind, beim Transport/Versand im Straßen-, Eisenbahn-, See-, Binnenschiffs- oder Luftverkehr aufzufüh

Neu im ADR I

Baggertransport: Mit dem 1. Januar 2023 ist der Transport von Maschinen im ADR nicht mehr in der Erleichterung gem. 1.1.3.1 b) erhalten. Dieser Abschnitt wurde aus dem ADR gestrichen.  Dieser Absatz hat zwar Fahrzeuge mit flüssigkeits- oder gasbetriebenen Motoren niemals beinhaltet, wurde aber gern als Ausnahme vom ADR angesehen. Damit ist jetzt Schluss! Das ADR definiert klar die UN Nummer  3166 als FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT oder BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT. Diese UN Nummer 3166 ist der Klasse 9 zugeordnet und hat die Sondervorschriften 388, 666, 667, 669 In der SoVo 388 sind Baumaschinen als Fahrzeuge definiert, und die  SoVo 666 besagt, dass a ls Ladung beförderte Fahrzeuge vom ADR ausgenommen sind sofern folgende Punkte erfüllt sind: a) Bei flüssigen Brennstoffen müssen die Ventile zwischen dem Motor und
  Neue Bestimmungen für Fahrzeuglenker Seit 1. Oktober gibt es neue StVO Regeln. Diese betreffen auch Bus- & LKW-Fahrer. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln: § 8. Fahrordnung auf Straßen mit besonderen Anlagen. (4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen, sofern Fußgänger und Radfahrer nicht gefährdet oder gehindert werden, Beim Einbiegen über Rad- oder Gehwege dürfen nun Fussgänger & Radfahrer nicht mehr behindert werden. § 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens. (5) Das Reißverschlusssystem ist auch anzuwenden, wenn die beschriebenen Umstände in Bezug auf einen Radfahrstreifen oder innerhalb des Ortsgebietes auf einen parallel einmündenden