25/03/2022 von Camillo Bernardi
Neues Ausbildungsprogramm GWB — C95 / D95
Mit dem Jahr 2022 hat sich in der Weiterbildung für Berufskraftfahrer einiges getan. Endlich sind wir diese starken Stunden Vorgaben los geworden, und können mehr auf die Fahrer eingehen.
Tatsächlich wurde Ende des letzten Jahres das GWB umgeändert und wir haben mehr Freiheiten bekommen, die unseren Fahrern zu Gute kommen. Nicht nur dass die Fahrer jetzt auch die Weiterbildung für den ADRschein geltend machen können, sondern auch alle andern transportspezifischen Weiterbildungen können eingereicht werden. Wir können jetzt auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Fahrers bzw. jeder einzelne Firma konkret eingehen.
Was ich nicht geändert hat sind die Dauer der Weiterbildung von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren und die 7 Stunden pro Modul. Diese 7 Stunden können an einem Tag gemacht oder aufgeteilt werden. Dabei dürfen sie nur auf 2 aufeinanderfolgende Kalendertage oder auf 2 aufeinanderfolgende Werktage geteilt werden.
Bei den Inhalten hat sich allerdings einiges getan. Wir haben jetzt insgesamt 19 Sachgebiete (Kenntnisbereiche) für die Weiterbildung von LKW- und Busfahrern. Davon sind 11 nicht klassenspezifisch, das bedeutet dass sowohl LKW- als auch Busfahrer diese brauchen, und 4 je Klasse zusätzlich. Somit braucht ein LKW-Fahrer 15 Sachgebiete und ein Busfahrer ebenfalls. Allerdings reicht es aus wenn man für beide Klassen 42 Stunden Weiterbildung besucht. Dabei ist es von nutzen die Schwerpunkte so zulegen, dass sie für die eigene Arbeit von Vorteil sind. Von jedem notwendigen Sachgebiet muss zumindest 1 Stunde Schulung nachgewiesen werden.
Schwerpunkte müssen auf auf die Verkehrssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Klimaschutz gelegt werden. Aus den drei Betonungsbereichen ist jeweils ein Wahlpflichtsachgebiet zu schulen (insgesamt drei Wahlpflichtsachgebiete). Das Wahlpflichtsachgebiet zur Verkehrssicherheit ist aus 7 Sachgebieten zu wählen (Sachgebiete 1.b, 1.d, 1.e, 1.f, 1.g, 1.h und 2.a), jenes zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus 3 Sachgebieten (Sachgebiete 3a, 3c, und 3d) und jenes zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens aus 2 Sachgebieten (Sachgebiete 1.a und 1.c). Sieben Sachgebiete sind völlig frei(willig).
Zum Unterrichtsort
Der Präsenzunterricht darf nur in geschlossenen Räumen erteilt werden, sofern er nicht in Demonstrationen am Fahrzeug und praktischen Übungen besteht. Die Schulungsräumlichkeiten müssen die entsprechende Größe, Beschaffenheit und Einrichtung für einen sachgerechten Unterrichtsbetrieb aufweisen. Hat eine Ausbildungsstätte die Absicht, Weiterbildungen regelmäßig an einem bestimmten Ort abzuhalten, ist eine behördliche Bewilligung bei der örtlich zuständigen Behörde einzuholen. Jede Weiterbildung ist spätestens drei Werktage vor der Durchführung der Behörde zu melden.
Ein Aussenkurs bei einer Firma — Vor-Ort-Training — samt Unterrichtsort muss 2 Wochen vor der Abhaltung des Aussenkurses bei der örtlich zuständigen Behörde, angezeigt werden. Wir machen dieses Vor-Ort-Training grundsätzlich mit jedem Fahrer in Gruppen von maximal 5 Personen.
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